Bildungsauftrag unserer Schule

Die Grundschule in NRW hat eine auf der Grundlage der Landesverfassung und der

Schulgesetze vorgegebenen Bildungsaufgabe.

Unsere Schule versteht sich als pädagogische Leistungsschule:

Wir sind kindorientiert und leistungsfähig zugleich.

Das bedeutet:

   Unsere Kinder sollen mit Freude und zugleich möglichst viel lernen, sie fühlen sich herausgefordert und zugleich wohl. Sie sind bereit sich anzustrengen und etwas zu leisten und sollen mit Freude, mit Neugier und Selbstvertrauen bei der Sache sein.

    Wir beziehen unser Unterrichts- und Erziehungskonzept auf die konkrete Situation der Kinder, deren Lebenswelt und ihre Lebensmöglichkeiten.

   Diese Vielfalt bedeutet jedoch nicht Beliebigkeit. Hinsichtlich der Grundlegung müssen wir mit allen Schulen des Landes vergleichbar bleiben. Deshalb verpflichten wir uns, die erreichte Qualität von Unterricht und Erziehung regelmäßig zu überprüfen, um Stärken und Schwächen aufzuzeigen und notwendige Entwicklungsprozesse einzuleiten.

Unsere Schule will diesen Bildungsauftrag durch folgende Zielsetzung erfüllen:

1.  Alle Schüler sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und in ihrer sozialen Kompetenz individuell gefördert werden.

2.  Ihnen sollen grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.

3.  Fördernde und ermutigende Maßnahmen sollen die Schüler zum Lernen hinführen und damit Grundlagen für die weitere Schullaufbahn schaffen.

4.  Die Lernfreude der Kinder soll erhalten und gefördert werden. Sie sollen mehr unmittelbare Erfahrungen machen und nicht so sehr die Wirklichkeit durch die Medien vermittelt bekommen.

 

 

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